Am Wochenende vom 20.04.2024 hat der Vorstand des NVS die Mitglieder informiert, dass das Schwimmen im Namen des NVS demnächst aufgenommen werden kann. Wie bereits an der Generalversammlung kommuniziert, wird der Rahmen durch die aktuellen Mieterin (dem Kanton Basel) vorgegeben.
- Schwimmen nur mit brevetierter Aufsicht
- Hallenmiete (vergünstigt wegen Randstunden)
- Vorerst soll ein Versuch mit zwei Stunden pro Woche stattfinden
Um diese Bedingungen erfüllen zu können, wurden die bisherigen NVS-Mitglieder angeschrieben. Die Mitgliedschaft wird gemäss Generalversammlung kostenpflichtig und muss daher bestätigt werden. Est stehen drei verschiedene Mitgliedschaften – mit jeweils einem Jahresbeitrag zur Verfügung :
- Passivmitglied
- Aktivmitglied (Allgemein)
- Aktivmitglied (Schwimmen & Allgemein)
Für diejenigen, die schwimmen wollen, hat der Vorstand ein Dokument mit Verhaltens- und Nutzungsregeln sowie eine Erklärung zum Haftungsausschluss des NVS ausgearbeitet. Diese müssen von den Schwimmenden unterzeichnet werden um Schwimm-Mitglieder des NVS zu werden.
Zur Erklärung:
Wir beginnen mit zwei kurzen Schwimmstunden pro Woche im Namen des NVS. Da die Halle sehr klein ist, müssen wir die Anzahl der gleichzeitig Schwimmenden begrenzen. Die Reservierung erfolgt über diese NVS-Seite (Mitgliederbereich / Schwimmbad reservieren). Achtung: mit dem (geringen) Mitgliedsbeitrag ist der eigentliche Eintritt in die Halle noch nicht bezahlt. Dieser wird extra verrechnet – die genauen Kosten werden noch festgelegt. Vorerst starten wir also mit zwei festen Schwimmzeiten pro Woche – das Ziel ist es aber, mit genügend brevetierten ehrenamtlichen Aufsichtspersonen weitere, flexiblere Schwimmzeiten eröffnen zu können. Je mehr brevetierte Mitglieder wir haben, desto einfacher wird diese Erweiterung.
Im Moment verhandeln wir noch mit dem Schwimmverein beider Basel über die Details unseres Zugangs (z.B. Schlüssel).